Allgemeine geschäftsbedingungen

  1. Angebote und Auftragsannahme. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Telefonische und mündliche Vereinbarungen und Absprachen mit unseren Vertretern erlangen erst Rechtsgültigkeit wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Abweichungen in den Aufträgen der Käufer gegenüber unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für uns nicht bindend, wenn wir unser Einverständnis nicht schriftlich erklärt haben. Die nachträgliche Berichtigung etwa vorkommender Irrtümer in Angeboten und Rechnungen ist uns ausdrücklich und in jedem Falle gestattet.
  2. Lieferung. Alle unseren Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich.
  3. Berechnung. Auf die vereinbarten Preise ist zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.
  4. Gewährleistung. Innerhalb von zwei Jahren leisten wir Gewähr für Mängel, die auf Herstellungs- oder Materialfehlern beruhen. Etwaige Mängel müssen dem Lieferer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang des Liefergegenstandes schriftlich angezeigt werden. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge ist der Lieferer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Darüber hinausgehen- de Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Fehler oder Änderungen an der gelieferten Ware auf unsachgemäße Eingriffe des Bestellers oder Dritter beruhen. Darüber hinaus entfällt die Gewährleistungspflicht bei sachwidrigem Gebrauch oder übermäßigem Verschleiß der Ware durch den Besteller oder Dritte. Ist der Besteller Nichtkaufmann im Sinne von §24 Abs1 (Ziffer 1 u. 2) AGB, so ist der Lieferer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder der Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung des Kaupreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Offensichtliche Mängel sind jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Liefergenenstandes schriftlich anzuzeigen.
  5. Verpackung. Falls im Auftrag nichts über die Verpackung vorgeschrieben ist wählen wir die Verpackung nach unserem Ermessen.
  6. Versand. Die Ware wird bis zum Bestimmungsort, ganz gleich auf welchem Wege und mit welchen Verkehrsmitteln, stets auf Gefahr des Käufers befördert. Verkehrsabgaben, soweit sie nicht im Falle frachtfreier fob- oder cif - Lieferungen uns zufallen, trägt der Käufer, wenn sie nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen der Verkäufer allein tragen muß. Wir übernehmen weder eine Verpflichtung für rechtzeitige Beförderung noch für volle Ausnutzung der Ladefähigkeit der Beförderungsmittel.
  7. Zahlung. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Reparaturen und Zinsen sind stets sofort und ohne Abzug zahlbar. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Zahlungen gelten erst ab dem Tag als geleistet, an welchem der Lieferer über den Rechnungsbetrag verlustfrei in bar verfügen kann. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungen, einschließlich Verzugszinsen ist der Lieferer zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufen den Vertrag verpflichtet.
  8. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Tilgung aller Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus anderen und künftigen Geschäften des Käufers mit uns, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts des Verkäufers zur sachgemäßen und pfleglichen Behandlung der Ware. Der Käufer darf die Ware im Rahmen seines ordnungsmäßigen üblichen Geschäftsbetriebes veräußern und verarbeiten. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden mit allen Nebenrechten schon jetzt bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen aus Warenlieferungen an uns abgetreten und zwar in voller Höhe, ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft worden ist. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherheit, jedoch nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur nach Maßgabe der vorstehenden Vereinbarungen über die Abtretung der Kaufpreisforderung berechtigt. Im Falle der Pfändung der Ware oder der bei Weiterverkauf an ihre Stelle getretenen Kaufpreisforderung an einen Dritten ist der Käufer verpflichtet uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen übertragenen Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben und zurück zu übertragen, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für alle aus der Geschäftsverbindung mit uns sich ergebenden Rechte und Pflichten ist D-78532 Tuttlingen Erfüllungsort und Gerichtsstand.
  10. Datenspeicherung. Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten des Bestellers zu speichern und zu verwerten.
  11. Schlussbestimmungen: Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

A.Schweickhardt GmbH & Co. KG
Tuttlinger Straße 12
D-78606 Seitingen – Oberflacht
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